Riester GrundlagenGeschrieben von Versicherungsblog in
Riester-Rente Grundlagen Riester-RenteRiester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb „riestern“ etabliert. Eigenschaften der RiesterrenteAlle zulagenberechtigten Personen (siehe unten) können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
FörderberechtigungZulagenberechtigter PersonenkreisAnspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
Nicht zulagenberechtigter PersonenkreisFolgende Personenkreise sind dementsprechend nicht anspruchsberechtigt:
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben jedoch ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben und nicht dauernd vom Partner getrennt leben. Seit 2005 werden auch die Rürup-Rente und die Eichel-Rente durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert. Diese beiden Renten sind auch für nicht-zulageberechtigte Personen förderfähig. ALG II Empfänger sind nicht zulagenberechtigt. Laut §10 EstG gelten nur Personen als "Pflichtversicherten gleichgestellt" und damit zulagenberechtigt, die "wegen Arbeitslosigkeit bei einer inländischen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet sind und der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nicht unterliegen, weil sie eine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen". Ein Bezieher von ALG II ist also einem Pflichtversicherten in der Rentenversicherung nicht gleichzusetzen und daher auch nicht zulagenberechtigt. Zulagen vom StaatDie Förderung besteht aus zwei Komponenten:
Gesetzliche Bedingungen und EinschränkungenDie Förderung kann nur in zertifizierten (siehe unten), speziellen förderungsfähigen (siehe unten) Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Weitere Einschränkungen sind:
FunktionsweiseDie Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen (siehe unten) eingezahlt. Der Staat gewährt dafür zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen. Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen (siehe unten), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gem. AltZertG zertifiziert sind. Zertifizierungsvoraussetzungen
Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weit reichende Informationspflichten auferlegt, z. B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage. Ferner muss der Versicherte der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Fällt diese dauerhaft weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden. Bei vorübergehendem Wegfall kann eine Stundung der Rückzahlung gewährt werden. Dies ist zum Beispiel bei Umzug ins Ausland der Fall. Kehrt man also vor dem Renteneintritt wieder in die Bundesrepublik zurück, so behält man die staatliche Förderung. Änderungen in der Riester-RenteÄnderungen 2005Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde zudem gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung -siehe unten) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte nicht mehr jedes Jahr erneut die Zulage zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Änderungen 2006Das Alterseinkünftegesetz führt gemäß einer EU-Richtlinie für alle ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die so genannten Unisex-Tarife ein. Bei einem Unisex-Tarif erhalten Frauen und Männer bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung für die Kalkulation der Tarife bisher am Geschlecht orientiert ist und Frauen statistisch die höhere Lebenserwartung haben, wird die Einführung von Unisex-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer führen. Für Männer bedeutet dies ab 2006 konkret, dass sie gegenüber den bis Ende 2005 üblichen Tarifen bei Neuabschlüssen ab 1. Januar 2006 für die gleiche Rentenleistung etwa 6,5 % mehr Beiträge aufwenden müssen. Änderungen 2007Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006 wurde als Ersatz eine Förderung im Rahmen des Riester-Sparens durch die große Koalition im Koalitionsvertrag versprochen. Von Anfang an war geplant, dass das Fördervolumen deutlich geringer als bei der früheren Eigenheimzulage sein werde (Einnahmeverbesserung für den Staat). Bislang konnten sich die Koalitionäre nicht auf ein Konzept einigen. Änderungen 2008Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 Euro. AltersvorsorgezulageDie Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Die Grundzulage für Verheiratete muss (zu gleichen Teilen) auf zwei Verträge aufgespalten werden. Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben (sie fließen im Gegensatz zu einer Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug dem Sparer also nicht „direkt“ zu). Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde (gemäß BMF-Schreiben vom 17. November 2004 – RZ 26). Voraussetzung zum Erreichen der vollen Zulagen ist, dass mindestens der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet wird. Ansonsten gibt es eine anteilige Zulage.
Der Mindestbeitrag, auch Sockelbeitrag liegt:
(Bei Unterschreiten des Sockelbetrages entfällt die Zulage.) Der maximal mögliche Betrag ist jedoch der als Sonderausgaben ansetzbare Betrag. Von diesem Betrag wird der volle Zulagenanspruch abgezogen – inklusive der Zulagen, die einem nur mittelbar begünstigten Ehepartner zustehen (Rechenbeispiel 1). Der resultierende Betrag kann sehr klein oder sogar negativ sein. Da der Gesetzgeber Wert auf eine Eigenleistung gelegt hat, wurden „Sockelbeträge“ für den Eigenbeitrag vorgesehen (Rechenbeispiel 2): Rechenbeispiel 1, Mindestbeitrag (ab 2008):Er Angestellter, 35.000 Euro SV-pflichtiges Vorjahreseinkommen, sie Hausfrau, Kind 4 Jahre alt
Rechenbeispiel 2, Mindestbeitrag (ab 2008):Er selbständiger Unternehmer (nicht sozialversicherungspflichtig, u. U. kann es vorkommen, dass auch ein Selbständiger pflichtversichert ist z. B. einige Handwerker oder Bezieher von „Ich-AG-Förderungen“), sie bei ihm angestellt auf 400 Euro-Basis mit Eigenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ab 401 Euro; angestellt, 2 Kinder (beide über 3 Jahre)
SonderausgabenabzugVon der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen, sondern eine Zulagenförderung. Der Sonderausgabenabzug findet nur statt, wenn ansonsten keine Steuerfreistellung der Beiträge durch die Zulagen erreicht wird. Ansonsten wäre die vollständige Besteuerung der Auszahlungen verfassungsrechtlich nicht zu halten (Doppelbesteuerung, Besteuerung nach Leistungsfähigkeit). In vielen Fällen – vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist – ergibt sich letztendlich kein steuerlicher Effekt. Die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind beschränkt auf
Mittelbar Zulagenberechtigte bekommen keinen eigenständigen Sonderausgabenabzug eingeräumt. D.h. wenn ein Ehepartner die Kinder über das 3. Lebensjahr hinaus betreut und auf eine angestellte Erwerbstätigkeit verzichtet, so sind max. 1.575 Euro (ab 2008: 2.100 Euro) für das Ehepaar als Sonderausgaben anzusetzen. Der Sonderausgabenabzug hat in dieser Konstellation praktisch nie einen Effekt. Schädliche VerwendungDie Zulagen vom Staat und die Steuervorteile müssen bei den nachfolgenden Sachverhalten zurückgezahlt werden. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge, ähnlich der Besteuerung von Lebensversicherungen, dann noch zu versteuern.
Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden:
ZuständigkeitenDie mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel übertragen. Die ZfA ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die ZfA übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und ggf. Rückforderung von Zulagen. Sie steht dazu im Kontakt mit Finanzämtern, Anbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen. Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen und ZfADie versicherte Person stellt den Zulagenantrag über das Versicherungsunternehmen. Das ausgefüllte Formular wird vom Versicherungsunternehmen erfasst und in elektronischer Form an die ZfA versandt. Das Versicherungsunternehmen kommuniziert mit der ZfA zu allen Vorgängen, wie schädlicher Verwendung oder Zulagenfestsetzung i. d. R. in elektronischer Form über den Versand und die Verarbeitung von strukturierten Daten im XML-Format. Dies soll den recht hohen bürokratischen Aufwand begrenzen, indem die gesamte Kommunikation mit Hilfe entsprechender Software automatisch im Betrieb eines Rechenzentrums und vor allem papierlos erfolgt. Zu diesem Zweck hat die ZfA ein so genanntes Kommunikationshandbuch veröffentlicht, in dem die technischen Modalitäten des Datenaustauschs festgelegt sind. Förderfähige SparformenAus dem bereits bestehenden Angebot der verschiedenen Anbieter haben diese dann spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, zertifizierte (siehe unten) Tarife entwickelt. Diese sind unter dem jeweiligen Namen bereits bekannt – erfüllen aber in ihren Sonderformen die Voraussetzungen zur Riester-Rente:
Bei einem staatlich geförderten Banksparplan, einem Fondssparplan oder einer klassischen oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung sind sämtliche Kosten (Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, etc.) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wieviele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden. DatenschutzFür die Zulagebeantragung wird eine Reihe von Daten erhoben, die für den eigentlichen Vertragsanbieter unerheblich sind. Dazu gehören Angaben über Familie, Einkommen und Kindergeldbezug. Da der Anbieter diese Daten aber vorhalten und bearbeiten muss, ist das Verfahren aus Sicht des Datenschutzes bedenklich. Diese Daten werden an die zentrale Zulagenstelle übermittelt, die die Zulage vorläufig berechnet und an den Anbieter auszahlt. Danach finden Überprüfungen der gemachten Angaben statt. Zu diesem Zweck steht die zentrale Zulagenstelle im Datenaustausch mit den Finanzämtern, Familienkassen und ggf. Besoldungsstellen. Da die Familienkasse bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Arbeitgeber des Anlegers ist, geraten auf diesem Weg Daten an den Arbeitgeber, die dieser nicht für eigene Zwecke benötigt. Kritik am KonzeptAm Konzept der Riester-Rente wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt.
Sonstiges
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Einzelnachweise
Diese Seite wurde zuletzt am 3. April 2008 um 09:03 Uhr geändert.
Riester Rente - Größter NachteilGeschrieben von Versicherungsblog in
Riester-Rente Grundlagen
Riester Rente - Größter Nachteil
Die Kapitalauszahlung oder die Rente ist später voll steuerpflichtig. Außerdem ist die Fördergrenze bei 1575 Euro pro Jahr begrenzt. Was passiert wenn ein Riester Renten Anbieter pleite geht?Geschrieben von Versicherungsblog in
Riester-Rente Grundlagen
Was passiert wenn ein Riester Renten Anbieter pleite geht?
Sollte der Fall eintreten, dass ein Anbieter pleite geht, springt ein sog. Sicherungsfond ein, der den aktuellen Rückkaufswert absichert
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